IG_Biokontrollstellen

Neu ab 1.1.2021: Anträge über VIS-Datenbank stellen

Bedingt durch ein laufendes Prüfverfahren der Europäischen Kommission und die neue EU-Bio-Verordnung sind wesentliche Änderungen bei den Antragsverfahren notwendig. Diese Änderungen betreffen sowohl Biobäuerinnen und Biobauern als auch die Behörden auf Bundes- und Landesebene und die Kontrollstellen.

Folgende Anträge sind einzelbetrieblich zu stellen und nicht mehr pauschal genehmigungsfähig:
• Antrag auf temporäre Anbindehaltung von Rindern (Kleinbetriebsregelung)
• Antrag auf bestimmte Eingriffe bei Rindern, Schafen und Ziegen (betriebsbezogen)
• Antrag auf bestimmte Eingriffe bei Rindern (fallweise)

Ab dem Jahr 2021 wird das bestehende Verbrauchergesundheits informationssystem (VIS) bei der Statistik Austria (STAT) um eine Plattform für die Meldungen der Bio-Betriebe erweitert. Im Fall des Bedarfs der Inanspruchnahme dieser Ausnahmeregelungen ist eine direkte Antragstellung per Internet im VIS verpflichtend. Biobäuerinnen und Biobauern können derzeit allerdings auch die Hilfestellung von BIO AUSTRIA Landesverbänden und Landwirtschaftskammern (im VIS als "Servicestelle" bezeichnet) in Anspruch nehmen und auf diesem Wege ihre Anträge abgeben. Wer sich bereits jetzt näher über das Antragsverfahren informieren möchte, findet unter vis.statistik.at/schulungsunterlagen weiterführende Unterlagen.

Wer muss einen Antrag stellen?
• Alle Rinder haltenden Bio-Betriebe, die bisher oder zukünftig die Rinder temporär in Anbindung halten (sogenannte Kleinbetriebsregelung).
• Alle tierhaltenden Bio-Betriebe, die – betriebsbezogen oder fallweise – bestimmte physische Eingriffe an Rindern, Schafen oder Ziegen begründeter Weise vornehmen möchten.

Antragstellung und Fristen
Alle Anträge auf temporäre Anbindehaltung von Rindern (zeitweise Anbindehaltung mit Auslauf und Weide) müssen zukünftig über das VIS gestellt werden. In diesem elektronischen System werden Anträge automatisch an die zuständige Behörde (Land) weitergeleitet. Damit wird auch Ihre Kontrollstelle informiert, dass ein Antrag gestellt wurde. Wird dem jeweiligen Antrag stattgegeben, stellt die Behörde einen zustimmenden Bescheid aus, der schriftlich an den Bio-Betrieb ergeht. Dieser Bescheid muss bei der Bio-Kontrolle vorgelegt werden. Die Antragstellung sollte ab Jahresbeginn 2021 umgehend, spätestens aber bis 15.05.2021 erfolgen.

Auch die Anträge für bestimmte Eingriffe an Rindern, Schafen und Ziegen sind zukünftig über das VIS-System zu stellen. Das betrifft das Entfernen der Hornanlage und das Kupieren von Schwänzen bei Schafen. Für alle betriebsbezogenen Ausnahmegenehmigungen, für die bereits 2020 ein gültiger Antrag gestellt wurde, wie zum Beispiel das Entfernen der Hornanlage bei Kälbern unter 6 Wochen, muss aufgrund der dreijährigen Gültigkeit der Genehmigung erst Ende 2022 wieder ein Antrag im VIS-System gestellt werden. Anträge für eine fallweise Ausnahmegenehmigung, wie zum Beispiel das Enthornen von Kälbern älter als 6 Wochen, sind bereits ab 2021 über das VIS-System zu stellen.

Servicestellen unterstützen in Beratung und Antragstellung
Die Antragstellung im VIS ist grundsätzlich sehr benutzerfreundlich und selbsterklärend gestaltet. Sie kann von zu Hause aus durchgeführt werden. Ab Jänner 2021 bietet die Geschäftsstelle der AGES einige Online-Schulungen zur Antragstellung im VIS für die Biobäuerinnen und Biobauern an. In den Schulungen wird gezeigt, wie der/die AntragstellerIn zu den VIS-Zugangsdaten kommt und worauf bei der Antragstellung zu achten ist.

Die BIO AUSTRIA Landesverbände und die Landwirtschaftskammern unterstützen und beraten Sie bei der Antragstellung in ihrer Funktion als Servicestellen. Sobald die Termine für die Online-Schulungen feststehen, werden sie auf der Website der Servicestellen veröffentlicht.

Für Fragen stehen Ihnen die Beraterinnen und Berater der Bio Verbände und Landwirtschaftskammern gerne zur Verfügung.

>> Antragstellung für Anbindehaltung (PDF)

>> Startseite