Liebe Biobäuerinnen und Biobauern,
werte VertreterInnen der Medien und Interessensverbände!
Beiliegendes Rechtsattest wurde von der IG-Biokontrollstellen in Auftrag gegeben, um Rechtssicherheit zu haben, was unsere bisherige Arbeit und die Gültigkeit unserer Zertifizierungen betrifft als auch Klarheit darüber herzustellen, welche allenfalls neue Vorgaben sich aus der neuen EU-BIO-Verordnung 848/2018 ergeben, die ab 01-01-2021 anzuwenden sind.
Als privatrechtlich organisierte akkreditierte Kontrollstellen, die amtliche Kontrollen durchführen sind wir unseren Kunden gegenüber zu Unparteilichkeit und Nicht-Diskriminierung verpflichtet andererseits unterliegen wir auch klaren Transparenzregelungen zB. hinsichtlich der Veröffentlichung der von uns ausgestellten Bio-Zertifikate.
Bewusst wurde der Auftrag an einen deutschen Rechtsexperten vergeben, dem auf keinen Fall Befangenheit auf Grund von allfälligen Abhängigkeiten von österreichischen Auftraggebern oder Kontrollstellen oder gar Parteilichkeit vorzuwerfen wäre, der aber andererseits seit Jahrzehnten das EU-Biorecht kommentiert und sachlich damit voll vertraut ist.
Ausdrücklich möchten wir betonen, dass einige Kritikpunkte der EU-Kommission an speziellen generellen Ausnahmeregelungen in Österreich hinsichtlich der Tierbehandlungen wir sowohl sachlich als auch inhaltlich nachvollziehen können, daher bezieht sich das beiliegende Gutachten ausschließlich auf einen Aspekt der Diskussion – nämlich die WEIDEVORGABEN der EU-Bio-Verordnungen (der alten und der neuen ab 01-01-2021 gültigen 848/2018)
Zu unserer Überraschung geht aus beiliegendem Rechtsattest hervor, dass die bisherige österreichische Weideregelung sowohl konform mit der alten, als auch mit der neuen Bio-Verordnung gesehen werden muss.
Da auch die bisherige Praxis der Auslegung der EU-Weidevorgaben durch andere EU-Mitgliedsstaaten, insbesondere in den Nachbarstaaten, ähnlich wie bisher in Österreich ist, sehen wir es als unser Pflicht dieses Gutachten der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, um eine harmonisierte und rechtsverbindliche Lösung des Weidethemas für die Zukunft sicherzustellen.
Der Vorstand der IG-Biokontrollstellen
>> Rechtsgutachten zur Weideregelung