IG_Biokontrollstellen

Sehr geehrte BiobäuerInnen und Biobauern,

in diesen Tagen wurden die Biobetriebe in Österreich über die Änderungen in der Interpretation der Weideregelung informiert – nachdem wir als Kontrollstellen natürlich als oftmals erster Ansprechpartner kontaktiert werden, wollen wir Ihnen hier unsere gemeinsame Position als IG Biokontrollstellen darlegen. Beiliegend finden Sie unsere Stellungnahme, die wir als IG Biokontrollstellen an die österreichischen Behörden und Interessensvertreter übermittelt haben.

Die IG-Biokontrollstellen haben sich im Rahmen der Neu-Auslegung der Bio-Weide-Regelung, die sich auf Grund eines EU-Audits 2017 und einem Schreiben der EU-Kommission zur bisherigen österreichischen Auslegung (Stichwort: Weiderechner) ergab, immer mit konkreten und praxisgerechten Änderungs-Vorschlägen in die Diskussion eingebracht.

Unseres Erachtens ist die Tatsache, dass nämlich sehr viele Betriebe am Förderprogramm "Weideprämie" teilnehmen positiv und dies muss auch in der Beurteilung der Erfüllung der EU-BIO-VO hinsichtlich Weideregelung entsprechende Berücksichtigung finden. Ebenso haben wir auf mögliche Haftungsrisiken bei Streichung von Ausnahmegründen wie die Überquerung von Bahngleisen und öffentlichen Straßen hingewiesen.

Laut der uns vorliegenden Information wird auch in anderen EU-Staaten die Weidedurchführung ähnlich wie bis dato in Österreich praktiziert, d.h. es ist oberstes Gebot, eine einheitliche EU-weite Vorgehensweise zu erzielen. Als wichtigen Schritt dazu hat die IG der Biokontrollstellen Österreich ein Rechtsattest für eine mögliche Auslegung der Weideregelung unter Berücksichtigung der derzeitigen Vorgaben und der Vorgaben der neuen EU-BIO-Verordnung, gültig ab 2021, in Auftrag gegeben.

Darüber hinaus wird in den Gremien der IG-Biokontrollstellen die weitere Vorgangsweise für die Kontrollsaison 2020 beraten, um eine einheitliche Behandlung von Härtefällen für 2020 zu gewährleisten. Diese Position werden wir gemeinsam vor den zuständigen Behörden in Österreich vertreten.

Aus den dargelegten Gründen und in Kenntnis der Praktiken in den benachbarten EU-Mitgliedsstaaten würde eine unverhältnismäßige und einseitige österreichische Verschärfung der Weideregelung zu Wettbewerbsverzerrungen führen und damit den österreichischen Biolandbau massiv und nachhaltig schädigen.

Wir werden Sie als Kontrollstelle über konkrete Änderungen laufend informieren. Als IG der Biokontrollstellen ist es für uns selbstverständlich, dass wir uns für eine richtlinienkonforme aber auch praxistaugliche Umsetzung der Weidevorgaben einsetzen!

Mit freundlichen Grüßen,

der Vorstand der IG-Biokontrollstellen

>> Stellungnahme Weideregelung (PDF)

>> FAQ zur Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen der biologischen Landwirtschaft in
Österreich ab 2020 (18.12.2019)

>> Kurzinfo zur schriftlichen Rückmeldung der EU-Kommission zu BIO (19.12.2019)

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